Das Wormser Gesundheitsnetz
Hier sind Sie gut aufgehoben
hier finden Sie aktuelle Informationen rund um und im WoGe.
Liebe Praxen,
die KV RLP wird den Betrieb der AU-Sammelstelle mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 ganz einstellen.
Ab dem 1. Januar 2019 gilt somit für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die gleiche Verfahrensweise:
- Sofern der Vertragsarzt für einen Versicherten einer Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, erfolgt dies auf der AU-Bescheinigung (Muster 1).
- Die Ausfertigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse (Muster 1a) und zur Vorlage beim Arbeitgeber (Muster 1b) sowie die Ausfertigung für den Versicherten (Muster 1c) sind dem Patienten auszuhändigen. Lediglich die Ausfertigung für den Arzt (Muster 1d) verbleibt bei diesem.
- Die Patienten sollten auf ihre Pflicht zur Weitergabe des Musters 1a an ihre Krankenkasse hingewiesen werden.
Damit entfällt auch die Abrechnungsmöglichkeit des Aufwendungsersatzes je AU-Bescheinigung der GOP 99002.
Herzliche GrüßeIhr WoGe-Team
Quelle:https://www.kv-rlp.de/mitglieder/publikationen/kv-praxis/kv-praxis-dezember-2018/(Stand 12.12.2018)
Notdienste in Worms
Mehr...
Alle Veranstaltungen
07. Nov 2024
07. Okt 2024
"Die Hausärzte" übernehmen Hausarztpraxis und MVZ Monsheim eröffnet
Mehr
22. Aug 2024
Am 29.08.2024 ist der Rote Infobus auf dem Obermarkt in Worms.
03. Jul 2024